Sie beinhalten tatsächlich drei Dinge, die im (internationalen) Geschäft sehr wichtig sind:
1. Gegenseitige Verpflichtungen: Was vereinbaren der Verkäufer und der Käufer in Bezug auf Transport, Versicherung, Transportdokumente und etwaige Import- und Exportdokumente?
2. Wer trägt wann welches Risiko: Wo und wann der Verkäufer die Ware „liefert“, das heißt, wann das Risiko auf den Käufer übergeht;
3. Kostenaufteilung; Welche Partei ist für welche Kosten verantwortlich? Dabei können Sie an die Transport- und Versicherungskosten denken, aber auch an die Verpackungs-, Lade- oder Entladekosten der Sendung.
Die Incoterms sind sogenannte Klauselgesetze. Sie gelten nur, wenn beide Parteien damit einverstanden sind. Die Incoterms unterteilen sich zunächst in vier Gruppen:
Gruppe E ist eine Abholklausel und beinhaltet die Incoterm EXW.
Gruppe F ist eine Absendeklausel ohne Übernahme der Kosten für den Haupttransport durch den Verkäufer mit den Incoterms FCA, FAS, FOB.
Gruppe C ist auch eine Absendeklausel mit Übernahme der Kosten für den Haupttransport durch den Verkäufer mit den Incoterms CFR, CIF, CPT und CIP.
Gruppe D ist eine Ankunftsklausel mit den Incoterms DAP, DAT, DPU und DDP.
Der Begriff ab Werk (Gruppe E mit Incoterm EXW) ist die Variante, bei der der Verkäufer am wenigsten zu tun hat. Wenn der Käufer und der Verkäufer hingegen vereinbaren, eine der Incoterms aus der Gruppe D zu verwenden, muss der Verkäufer eine Menge arrangieren.
Bei der Verwendung der Incoterms gibt es einige Fallstricke. Wir sehen regelmäßig, dass Vereinbarungen von einer verkaufenden Partei getroffen werden, die für den Verkäufer sehr nachteilig sein können. Ein Beispiel hierfür: